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Schulsport: Teams nach biologischem Geschlecht, Verlust von Bundesmitteln bei Nichteinhaltung.

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Sportteams an öffentlichen Schulen und Hochschulen nach biologischem Geschlecht eingeteilt werden. Insbesondere sollen Teams, die ausschließlich für Frauen bestimmt sind, nur für biologische Frauen bei der Geburt offen sein. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zum Entzug der staatlichen Finanzhilfen für die Einrichtung führen.
Wichtige Punkte
Sportteams an öffentlichen Schulen und Hochschulen müssen nach biologischem Geschlecht (männlich, weiblich oder gemischt) eingeteilt werden.
Teams, die ausschließlich für Frauen bestimmt sind, dürfen nur für biologische Frauen bei der Geburt offen sein.
Einrichtungen, die sich nicht daran halten, verlieren alle staatlichen Finanzhilfen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6728
Sponsor: Rep. McClain, Lisa C. [R-MI-9]
Startdatum: 2023-12-12