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Neue Regeln für kleine Unternehmen bei Verteidigungsaufträgen: Berücksichtigung der Erfahrung von verbundenen Unternehmen.

Das Gesetz führt Änderungen ein, die es kleinen Unternehmen erleichtern, sich um Verträge mit dem Verteidigungsministerium zu bewerben. Bei der Angebotsbewertung kann nun die bisherige Leistung verbundener Unternehmen berücksichtigt werden, was die Chancen kleinerer Unternehmen auf öffentliche Aufträge erhöhen könnte. Dies könnte zu mehr Wettbewerb und potenziell besseren Dienstleistungen für das Militär sowie zum Wachstum kleiner Unternehmen führen.
Wichtige Punkte
Kleine Unternehmen, die sich um Verteidigungsaufträge bewerben, können nun die bisherige Leistung ihrer verbundenen Unternehmen angeben.
Die Änderung zielt darauf ab, die Chancen kleiner Unternehmen auf öffentliche Aufträge des Verteidigungsministeriums zu erhöhen.
Die neuen Regeln treten spätestens am 1. Juli 2024 in Kraft.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6740
Sponsor: Rep. Bacon, Don [R-NE-2]
Startdatum: 2023-12-13