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Arbeitnehmerwahlgesetz: Unabhängige Lohnverhandlungen in Right-to-Work-Staaten

Dieses Gesetz soll es Arbeitnehmern in Right-to-Work-Staaten, die keine Gewerkschaftsmitglieder sind, ermöglichen, ihre Arbeitsbedingungen direkt mit ihrem Arbeitgeber zu verhandeln. Dies bedeutet, dass diese Personen nicht an gewerkschaftlich ausgehandelte Bedingungen gebunden wären, was sich möglicherweise auf ihre individuellen Löhne und Leistungen auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer in Right-to-Work-Staaten, die keine Gewerkschaftsbeiträge zahlen, erhalten das Recht, individuell mit ihrem Arbeitgeber zu verhandeln.
Gewerkschaften sind nicht mehr verpflichtet, Arbeitnehmer in Right-to-Work-Staaten zu vertreten, die aus der Mitgliedschaft austreten und keine Beiträge zahlen.
Die Änderung zielt darauf ab, die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer hinsichtlich Vertretung und Arbeitsbedingungen zu erhöhen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6745
Sponsor: Rep. Burlison, Eric [R-MO-7]
Startdatum: 2023-12-13