Babynahrungssicherheit: Obligatorische Grenzwerte für giftige Schwermetalle.
Dieses Gesetz verpflichtet die Regierung, strenge Grenzwerte für giftige Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen in Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder (unter 2 Jahren) festzulegen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Produkte sicherer sind und die geringstmögliche Menge an Verunreinigungen enthalten, was die Gesundheit der jüngsten Bürger schützt. Lebensmittel, die diese Grenzwerte überschreiten, gelten als unsicher, was der Regierung die Befugnis zum obligatorischen Rückruf gibt.
Wichtige Punkte
Einführung bundesweiter Grenzwerte für Blei, Arsen, Cadmium und Quecksilber in Babynahrung zum Schutz der Gesundheit von Kleinkindern.
Lebensmittel, die die neuen Grenzwerte überschreiten, gelten als verfälscht (unsicher) und können leichter vom Markt genommen werden.
Die endgültigen Grenzwerte für die meisten Metalle müssen bis Mitte 2027 festgelegt werden, für Quecksilber bis Ende 2030.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6756
Sponsor: Rep. Krishnamoorthi, Raja [D-IL-8]
Startdatum: 2023-12-13