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Übertragung von Eltern-PLUS-Studiendarlehen auf Kinder

Dieser Gesetzesentwurf ermöglicht es Eltern, Bundes-Eltern-PLUS-Studiendarlehen auf ihre Kinder zu übertragen, für die die Darlehen ursprünglich aufgenommen wurden. Dies kann Eltern von Schulden entlasten und die Rückzahlungsverantwortung auf das Kind übertragen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie die Rückzahlungsfähigkeit des Kindes und die Zustimmung aller Parteien.
Wichtige Punkte
Eltern können Eltern-PLUS-Darlehensschulden auf ihre Kinder übertragen, wenn das Darlehen für die Ausbildung dieses Kindes verwendet wurde.
Das Kind muss mindestens 18 Jahre alt sein und die Fähigkeit zur Rückzahlung des Darlehens nachweisen, basierend auf Einkommen und Kreditwürdigkeit.
Nach der Übertragung wird das Kind zum Hauptdarlehensnehmer, und die Eltern sind nicht mehr für das Darlehen oder die damit verbundenen Gebühren verantwortlich.
Übertragene Darlehen werden nicht auf die jährlichen oder gesamten Darlehenslimits des Kindes angerechnet, was den Zugang zu anderen Finanzhilfen erleichtern kann.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6809
Sponsor: Rep. Foster, Bill [D-IL-11]
Startdatum: 2023-12-14