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Schutz von Festnetznummern nach Naturkatastrophen

Dieses Gesetz schützt Ihre Festnetztelefonnummer nach der Erklärung einer Naturkatastrophe und verhindert deren Neuzuweisung. Dies stellt sicher, dass Sie Ihre Nummer behalten können, auch wenn Sie Ihr Zuhause verlassen müssen, und vermeidet zudem Kündigungs- und Wiederverbindungsgebühren, falls Ihre Wohnung unzugänglich wird.
Wichtige Punkte
Ihre Festnetztelefonnummer wird nach einer Naturkatastrophe nicht geändert oder neu zugewiesen, es sei denn, Sie fordern dies an.
Wenn Ihr Zuhause nach einer Katastrophe unzugänglich oder unbewohnbar ist, können Sie den Dienst gebührenfrei kündigen und dieselbe Nummer an einem neuen Standort ohne Aktivierungsgebühren wieder anschließen.
Das Verbot der Neuzuweisung von Nummern gilt für ein Jahr nach einer Katastrophenerklärung und kann auf Ihren Wunsch um ein weiteres Jahr verlängert werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6836
Sponsor: Rep. Thompson, Mike [D-CA-4]
Startdatum: 2023-12-14