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Begrenzung indirekter Kosten bei Bundesforschungszuschüssen für Hochschulen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die indirekten Kosten zu begrenzen, die Universitäten bei Bundesforschungszuschüssen geltend machen können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Steuergelder effizienter für die Forschung und nicht für die Verwaltung ausgegeben werden. Es schreibt auch eine Studie dieser Kosten vor, um besser zu verstehen, wie die Mittel verwendet werden.
Wichtige Punkte
Universitäten dürfen bei Bundesforschungszuschüssen keine höheren indirekten Kosten berechnen als bei privaten Forschungszuschüssen.
Das Office of Management and Budget wird jährlich den durchschnittlichen indirekten Kostensatz für private Forschungszuschüsse festlegen.
Eine Studie wird die indirekten Kostensätze bei Bundes- und privaten Forschungszuschüssen vergleichen, einschließlich der Finanzierung von Verwaltungspersonal.
Ein Bericht mit Empfehlungen zur Verbesserung des Systems der indirekten Kosten wird dem Kongress vorgelegt.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6847
Sponsor: Rep. Cline, Ben [R-VA-6]
Startdatum: 2023-12-19