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Kreditgesetzänderungen: Kreditgeber dürfen nach dem Einwanderungsstatus fragen.

Dieser Gesetzentwurf ändert das Gesetz über Chancengleichheit bei Krediten und erlaubt Kreditgebern ausdrücklich, den Einwanderungsstatus eines Antragstellers abzufragen. Diese Informationen dürfen nur verwendet werden, um die Rechte und Rechtsmittel des Gläubigers bezüglich des Kredits zu bestimmen, beispielsweise bei der Schuldeneintreibung. Es ist strengstens untersagt, den Einwanderungsstatus zur Diskriminierung bei der Beurteilung der allgemeinen Kreditwürdigkeit zu verwenden.
Wichtige Punkte
Kreditgeber erhalten das ausdrückliche Recht, bei der Kreditvergabe nach dem Einwanderungsstatus des Antragstellers zu fragen.
Informationen zum Einwanderungsstatus dürfen nur zur Bestimmung der rechtlichen Durchsetzbarkeit der Schulden verwendet werden, nicht zur Diskriminierung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6870
Sponsor: Rep. Ogles, Andrew [R-TN-5]
Startdatum: 2023-12-19