Schuldkommissionsgesetz: Plan für stabile Staatsfinanzen
Dieses Gesetz richtet eine spezielle Kommission ein, die Wege zur Reduzierung der Staatsverschuldung und zur Verbesserung der Stabilität der Staatsfinanzen finden soll. Ihr Ziel ist es, konkrete Vorschläge für Änderungen bei Ausgaben und Einnahmen zu entwickeln, die sich auf zukünftige Steuern, Leistungen und die allgemeine Wirtschaftslage des Landes auswirken könnten.
Wichtige Punkte
Einrichtung einer 16-köpfigen Schuldkommission, bestehend aus Kongressmitgliedern, zur Bewältigung der Staatsverschuldung.
Die Kommission hat die Aufgabe, Pläne zur Reduzierung der Staatsverschuldung im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung und zur Verbesserung der langfristigen Stabilität wichtiger Bundesprogramme zu entwickeln.
Die Vorschläge der Kommission, einschließlich konkreter Gesetzesentwürfe, werden einem beschleunigten Abstimmungsverfahren im Kongress unterzogen, was zu schnelleren Entscheidungen über die Staatsfinanzen führt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6927
Sponsor: Rep. Spartz, Victoria [R-IN-5]
Startdatum: 2024-01-09