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Psychische Krisenhilfe: Nachsorge nach Interventionen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Unterstützung für Personen in psychischen Krisen oder mit Suizidgedanken zu verbessern. Es ermöglicht Krisenzentren, fortlaufende Hilfe anzubieten, wie z.B. Überprüfungen des Wohlbefindens und Weiterleitungen an Spezialisten, um eine Verschlechterung zu verhindern und die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Das Gesetz sieht Zuschüsse für Krisenzentren vor, um Nachsorgedienste nach Suizidpräventions- und Kriseninterventionen anzubieten.
Diese Dienste umfassen Überprüfungen des Wohlbefindens, Unterstützung bei der Inanspruchnahme weiterer Dienste und Zusammenarbeit mit Familie und Betreuern.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Personen nach einer psychischen Krise die notwendige Unterstützung erhalten, um Rückfälle zu vermeiden und ihr Wohlbefinden zu verbessern.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
CONNECT Act of 2024
Drucknummer: HR 6928
Sponsor: Rep. Trone, David J. [D-MD-6]
Startdatum: 2024-01-09