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Gesetz über Rechenschaftspflicht und Transparenz des Kabinetts

Der Gesetzentwurf verpflichtet Mitglieder des Kabinetts des Präsidenten, den Kongress schriftlich zu benachrichtigen, wenn sie vorübergehend ihre Aufgaben nicht wahrnehmen können. Diese Benachrichtigung muss spätestens 24 Stunden vor Beginn der Abwesenheit erfolgen. Bei medizinischen Notfällen oder anderen unvorhergesehenen Umständen übernimmt die zuständige Behörde die Pflicht zur Benachrichtigung.
Wichtige Punkte
Kabinettsmitglieder müssen den Kongress spätestens 24 Stunden vor Beginn einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit schriftlich benachrichtigen.
Bei einem medizinischen Notfall oder unvorhergesehenen Umständen muss die zuständige Behörde die Benachrichtigung übermitteln.
Die Anforderung gilt für Beamte, die vom Präsidenten mit Rat und Zustimmung des Senats ernannt werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6958
Sponsor: Rep. Bean, Aaron [R-FL-4]
Startdatum: 2024-01-11