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Zahn- und Sehkraftversicherung für Kinder von Bundesangestellten bis 26 Jahre

Dieser Gesetzentwurf erweitert die Berechtigung für Zahn- und Sehkraftversicherungen im Rahmen des FEDVIP-Programms für unterhaltsberechtigte Kinder von Bundesangestellten. Mit dieser Änderung können Kinder bis zum Alter von 26 Jahren versichert werden, was vielen Familien finanzielle Entlastung bringen und die Kontinuität der Gesundheitsversorgung gewährleisten kann.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Altersberechtigung: Unterhaltsberechtigte Kinder von Bundesangestellten sind bis zum Alter von 26 Jahren für die Zahn- und Sehkraftversicherung berechtigt, statt wie bisher bis 22 Jahre.
Mehr Unterstützung für Familien: Diese Änderung kann die finanzielle Belastung für Familien verringern, die sonst die Kosten für Zahn- und Sehkraftversorgung älterer Kinder selbst tragen müssten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Fix FEDVIP Age Act
Drucknummer: HR 6959
Sponsor: Rep. Brownley, Julia [D-CA-26]
Startdatum: 2024-01-11