Gerechtigkeit für Alle Gesetz: Stärkung der Antidiskriminierungsrechte und des Zugangs zu Gerichten
Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Schutz vor Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen wie Bildung, Wohnen und Beschäftigung wiederherzustellen und zu stärken. Es erleichtert Bürgern die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte bei Diskriminierung, einschließlich solcher, die aus scheinbar neutralen Praktiken resultiert, die sich negativ auf bestimmte Gruppen auswirken. Das Gesetz führt auch neue Definitionen von Diskriminierung ein, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und natürliche Frisuren umfassen.
Wichtige Punkte
Erleichterung von Diskriminierungsklagen: Bürger können leichter gegen Einrichtungen klagen, die diskriminierende Praktiken anwenden, selbst wenn keine direkte Diskriminierungsabsicht vorliegt, aber ihre Handlungen bestimmte Gruppen negativ beeinflussen (sogenannter „Disparate Impact“).
Erweiterte Definition von Diskriminierung: Das Gesetz stellt klar, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsmerkmale (einschließlich intersexueller Merkmale) und Geschlechterstereotypen umfasst. Darüber hinaus umfasst Diskriminierung aufgrund der Rasse nun auch Diskriminierung im Zusammenhang mit natürlicher Haarstruktur und schützenden Frisuren.
Verbot von Profiling durch Strafverfolgungsbehörden: Strafverfolgungsbeamte dürfen sich bei der Auswahl von Personen für Routineuntersuchungen nicht auf tatsächliche oder wahrgenommene Rasse, ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, Religion, Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung verlassen, es sei denn, es liegen vertrauenswürdige Informationen vor, die ein bestimmtes Merkmal mit einem identifizierten kriminellen Vorfall in Verbindung bringen.
Einschränkung von Schiedsvereinbarungen: Vorab geschlossene Schiedsvereinbarungen, die eine Schlichtung zukünftiger Arbeits-, Verbraucher- oder Bürgerrechtsstreitigkeiten erzwingen, werden für ungültig erklärt. Dies bedeutet, dass Bürger ihr Recht behalten, solche Streitigkeiten vor Gericht zu lösen.
Erhöhte Arbeitgeberhaftung: Arbeitgeber haften für alle diskriminierenden Handlungen ihrer Mitarbeiter, und das Vorhandensein einer Anti-Belästigungsrichtlinie oder das Fehlen zukünftiger Schäden dient nicht mehr als Verteidigung in Fällen sexueller Belästigung.
Leichterer Zugang zu Schadensersatz und Anwaltskosten: Das Gesetz stellt die Möglichkeit wieder her, Anwaltskosten zu erhalten, wenn ein Diskriminierungsprozess durch einen Vergleich gewonnen wird, was die Durchsetzung von Bürgerrechten fördern soll.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_697
Sponsor: Rep. Tlaib, Rashida [D-MI-12]
Startdatum: 2023-02-01