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Begrenzung von Patenten bei Klagen wegen Arzneimittel- und Biologika-Verletzungen.

Neue Regeln begrenzen die Anzahl der Patente, die Pharmaunternehmen in Klagen bezüglich Generika und Biosimilar-Produkten geltend machen können. Dies soll die Markteinführung günstigerer Alternativen erleichtern, was potenziell die Arzneimittelkosten für Bürger senken und die Zugänglichkeit erhöhen könnte. Die Änderungen gelten für Anträge, die am oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht werden.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die wegen Patentverletzung bei Arzneimitteln oder biologischen Produkten klagen, dürfen in einer Klage nur ein Patent pro Patentgruppe geltend machen.
Die Begrenzung soll sogenannte „Patentdickichte“ reduzieren, die die Markteinführung erschwinglicherer Arzneimittelalternativen behindern.
Potenziell niedrigere Arzneimittelpreise und bessere Zugänglichkeit für Patienten durch schnellere Einführung von Generika und Biosimilars.
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Drucknummer: 118_HR_6986
Sponsor: Rep. Arrington, Jodey C. [R-TX-19]
Startdatum: 2024-01-12