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Verbot der Steuerfinanzierung von Abtreibungen und vollständige Offenlegung der Versicherungen

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von Bundessteuermitteln für Abtreibungen und für Krankenversicherungspläne, die Abtreibungen abdecken, zu verbieten. Dies bedeutet, dass Steuergelder nicht zur Bezahlung von Abtreibungsdiensten verwendet werden dürfen, außer in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder zur Rettung des Lebens der Mutter. Es werden auch neue Regeln für die Offenlegung der Abtreibungsdeckung in Krankenversicherungsplänen eingeführt.
Wichtige Punkte
Bundesmittel, einschließlich Treuhandfonds, dürfen nicht für Abtreibungen ausgegeben werden.
Bundesfinanzierte Krankenversicherungspläne dürfen Abtreibungen nicht abdecken, außer bei Vergewaltigung, Inzest oder zur Rettung des Lebens der Mutter.
Einzelpersonen können eine separate Abtreibungsdeckung erwerben, die jedoch nicht mit Bundesmitteln subventioniert wird.
Versicherer müssen klar offenlegen, ob ein Plan Abtreibungen abdeckt und ob dafür ein separater Aufschlag anfällt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7
Sponsor: Rep. Smith, Christopher H. [R-NJ-4]
Startdatum: 2023-01-09