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Mineralpachtgesetz: Begriff Gilsonit zu Asphaltit geändert

Dieses Gesetz nimmt eine technische Änderung am Mineralpachtgesetz vor, indem es den Begriff „Gilsonit“ durch „Asphaltit“ ersetzt. Diese Änderung hat keine direkten Auswirkungen auf das tägliche Leben, die Rechte oder Pflichten der Bürger, sondern vereinheitlicht die Terminologie in Rechtsdokumenten bezüglich der Gewinnung und Verpachtung von Naturressourcen.
Wichtige Punkte
Das Gesetz ändert den Begriff „Gilsonit“ in „Asphaltit“ in allen relevanten Abschnitten des Mineralpachtgesetzes.
Die Änderung ist technischer und organisatorischer Natur und führt keine neuen Vorschriften oder Belastungen für Bürger oder Unternehmen ein.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7004
Sponsor: Rep. Curtis, John R. [R-UT-3]
Startdatum: 2024-01-17