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Steuerbefreiungen für Wohltätigkeitsorganisationen: Keine staatliche Finanzhilfe.

Dieser Gesetzentwurf stellt klar, dass Steuerbefreiungen für Wohltätigkeits- und Rentenorganisationen nicht als staatliche Finanzhilfe gelten. Das bedeutet, dass diese Organisationen weiterhin von Steuervorteilen profitieren können, ohne zusätzlichen Anforderungen unterliegen zu müssen, die oft mit direkter Finanzhilfe verbunden sind. Für Bürger bedeutet dies Stabilität im Betrieb von Organisationen, die oft wichtige soziale Dienste leisten.
Wichtige Punkte
Bestätigt, dass Steuerbefreiungen für Wohltätigkeitsorganisationen und Rentenfonds nicht als "Finanzhilfe" der Regierung eingestuft werden.
Stellt sicher, dass diese Organisationen weiterhin von Steuervorteilen profitieren können, ohne zusätzliche Belastungen durch staatliche Finanzhilfe.
Unterstützt den stabilen Betrieb von gemeinnützigen und Rentenorganisationen, die für viele Bürger wichtig sind.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7027
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2024-01-17