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Weinsteuer-Vereinheitlichung: Met wird als Wein mit niedrigem Alkoholgehalt behandelt.

Dieses Gesetz ändert die Besteuerung von Met, indem es ihn identisch mit Wein mit niedrigem Alkoholgehalt (unter 8,5%) behandelt. Für Verbraucher und Hersteller bedeutet dies eine Vereinfachung der Steuervorschriften für diese Getränke. Diese Änderungen treten nach dem 31. Dezember 2024 in Kraft und könnten die Preise und die Verfügbarkeit von Met und Weinen mit niedrigem Alkoholgehalt beeinflussen.
Wichtige Punkte
Änderung der Steuerdefinition: Met wird nicht mehr separat behandelt, sondern in die Kategorie Wein mit niedrigem Alkoholgehalt (unter 8,5%) aufgenommen.
Vereinfachung für Hersteller: Hersteller von Met und Wein mit niedrigem Alkoholgehalt unterliegen denselben Steuervorschriften, was die Verwaltungskosten senken könnte.
Marktauswirkungen: Die Vereinheitlichung der Regeln kann die Wettbewerbsfähigkeit und die Einzelhandelspreise von Met und ähnlichen Weinen ab 2025 beeinflussen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7029
Sponsor: Rep. Blumenauer, Earl [D-OR-3]
Startdatum: 2024-01-18