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Veteranenrechte: Keine automatische Datenweitergabe für Hintergrundüberprüfungen

Dieses Gesetz schützt die Privatsphäre von Veteranen, indem es dem Ministerium für Veteranenangelegenheiten untersagt, deren persönliche Daten automatisch an das nationale System zur sofortigen Überprüfung von Vorstrafen weiterzugeben. Dies bedeutet, dass Veteranen, die Leistungen über einen Treuhänder erhalten, nicht automatisch als waffenunfähig eingestuft werden, es sei denn, ein Gericht entscheidet anders. Die Änderung stellt sicher, dass die Rechte der Veteranen auf Waffenbesitz nicht ohne ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren verletzt werden.
Wichtige Punkte
Das Ministerium für Veteranenangelegenheiten darf persönliche Daten von Veteranen nicht an das System zur Überprüfung von Vorstrafen übermitteln, nur weil sie Leistungen über einen Treuhänder erhalten.
Eine gerichtliche Anordnung oder Feststellung ist erforderlich, um die Daten eines Veteranen an das System zu übermitteln, die besagt, dass der Veteran eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt.
Diese Änderung schützt das Recht der Veteranen auf Waffenbesitz, indem sie eine automatische Disqualifikation ohne gerichtliche Entscheidung verhindert.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_705
Sponsor: Rep. Bost, Mike [R-IL-12]
Startdatum: 2023-02-01