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Rückkehr zur Prä-Pandemie-Telearbeit für Bundesbedienstete

Dieses Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, ihre Telearbeitsrichtlinien vom 31. Dezember 2019 vor der Pandemie wieder einzuführen. Mitarbeiter, die diesen wieder eingeführten Richtlinien nicht nachkommen, müssen mit der Kündigung und der Streichung ihrer Stellen rechnen. Ziel ist die Standardisierung der Arbeitsrichtlinien in der Bundesverwaltung.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen die Telearbeitsrichtlinien vor der Pandemie innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes wiederherstellen.
Mitarbeiter, die den wieder eingeführten Telearbeitsrichtlinien nicht nachkommen, werden aus dem öffentlichen Dienst entfernt und ihre Stellen gestrichen.
Wieder eingeführte Telearbeitsrichtlinien haben Vorrang vor widersprüchlichen Bestimmungen in anderen Arbeitsverträgen.
Eine Studie wird zu den Ortszuschlägen und dem geografischen Standort von Bundesbediensteten durchgeführt, die während der COVID-19-Pandemie Telearbeit geleistet haben.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7080
Sponsor: Rep. Carl, Jerry L. [R-AL-1]
Startdatum: 2024-01-25