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Neue Zertifizierungsregeln für von Frauen geführte Kleinunternehmen bei Bundesaufträgen

Dieses Gesetz ändert die Qualifikationsregeln für von Frauen geführte Kleinunternehmen (WOSBs) bei Bundesaufträgen. Um auf die staatlichen Auftragsziele angerechnet zu werden, benötigen WOSBs nun eine formelle Zertifizierung, anstatt einer Selbstzertifizierung. Eine Übergangsfrist wird für derzeit selbstzertifizierte Unternehmen gewährt, die vor Inkrafttreten der neuen Regeln eine formelle Zertifizierung beantragen, damit sie weiterhin berücksichtigt werden können.
Wichtige Punkte
Von Frauen geführte Kleinunternehmen müssen eine formelle Zertifizierung erhalten, um auf die Bundesauftragsziele angerechnet zu werden.
Die Selbstzertifizierung reicht nicht mehr aus, damit WOSBs in die staatlichen Auftragsziele einbezogen werden.
Eine Übergangsfrist ermöglicht es derzeit selbstzertifizierten WOSBs, angerechnet zu werden, wenn sie eine formelle Zertifizierung beantragen, um eine sofortige Ausgrenzung zu vermeiden.
Ziel ist es, die Integrität zu verbessern und die Chancen für tatsächlich zertifizierte, von Frauen geführte Unternehmen in Bundesprogrammen zu erweitern.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7105
Sponsor: Rep. Velazquez, Nydia M. [D-NY-7]
Startdatum: 2024-01-29