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Gesetz zur Einstufung der UNRWA als ausländische Terrororganisation.

Dieser Gesetzentwurf verpflichtet den Außenminister, das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) als ausländische Terrororganisation einzustufen. Diese Einstufung muss innerhalb von 10 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Die Maßnahme erfolgt gemäß Abschnitt 219(a) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act).
Wichtige Punkte
Verpflichtende Einstufung: Der Außenminister muss die UNRWA innerhalb einer festgelegten Frist als ausländische Terrororganisation einstufen.
Rechtlicher Rahmen: Die Einstufung erfolgt auf der Grundlage des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7206
Sponsor: Rep. Ogles, Andrew [R-TN-5]
Startdatum: 2024-02-01