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Urheberrechtsschutz für Golfplatzdesigns erweitert

Dieses neue Gesetz erweitert den Urheberrechtsschutz auf Golfplatzdesigns. Dies bedeutet, dass Schöpfer und Designer von Golfplätzen mehr Kontrolle über ihre Werke haben werden, was sich möglicherweise auf die Kosten und die Verfügbarkeit von Designs für Entwickler und Eigentümer auswirken kann. Die Änderung zielt darauf ab, die Rechte an geistigem Eigentum in diesem spezifischen Bereich zu stärken.
Wichtige Punkte
Golfplatzdesigns (ausgenommen Minigolf) erhalten nun Urheberrechtsschutz, ähnlich wie andere architektonische Werke.
Der Schutz umfasst Elemente wie Landschaftsgestaltung, Bewässerungssysteme, Wege, Golfgrüns, Abschläge, Bunker, Seen und topografische Merkmale.
Das Gesetz gilt für Werke, die am oder nach dem 1. Dezember 1990 geschaffen wurden, sowie für solche, die zu diesem Zeitpunkt ungebaut und in unveröffentlichten Plänen oder Zeichnungen vorlagen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7228
Sponsor: Rep. Fitzpatrick, Brian K. [R-PA-1]
Startdatum: 2024-02-05