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Strengere Strafen für Online-Drogenhandel über soziale Medien

Dieses Gesetz erhöht die Gefängnisstrafen und Geldstrafen erheblich für Personen, die das Internet, einschließlich sozialer Medien, zur Verteilung von kontrollierten Substanzen nutzen. Bürger sollten sich bewusst sein, dass solche Handlungen doppelt bestraft werden, und bei Wiederholungstätern sogar dreifach, um die digitale Sicherheit zu erhöhen und den Online-Zugang zu kontrollierten Substanzen einzuschränken.
Wichtige Punkte
Doppelte Gefängnisstrafen und Geldstrafen für Ersttäter beim Drogenhandel über das Internet.
Mindestens dreifache Strafen für wiederholte Straftaten im Zusammenhang mit Online-Drogenhandel.
Eine Mindeststrafe von 1 Jahr Gefängnis für ein Erstvergehen, mit Ausnahme kleiner Mengen Marihuana (bis zu 5 Gramm).
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7239
Sponsor: Rep. Pfluger, August [R-TX-11]
Startdatum: 2024-02-05