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Verbot von Fötusresten in öffentlichen Wassersystemen

Dieses neue Gesetz verbietet die Entsorgung von Fötusresten in öffentlichen Wassersystemen wie Abwasserkanälen oder Wasserleitungen. Ziel ist es, einen respektvollen Umgang mit den Überresten zu gewährleisten und die Wasserinfrastruktur zu schützen. Bürger sind für Verstöße gegen dieses Verbot nicht haftbar.
Wichtige Punkte
Verbietet die Entsorgung von Fötusresten und damit verbundenen medizinischen Abfällen aus Abtreibungen in öffentlichen Wassersystemen.
Verstöße durch Abtreibungsanbieter können mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder beidem geahndet werden.
Die Person, an der eine Abtreibung vorgenommen wurde, ist für Verstöße gegen dieses Verbot nicht haftbar.
Das Gesetz hebt bestehende staatliche oder lokale Gesetze, die dieselben Handlungen verbieten, nicht auf.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7270
Sponsor: Rep. Banks, Jim [R-IN-3]
Startdatum: 2024-02-07