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Verbot privater Wahlfinanzierung und Wahlorganisationen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Einfluss von Privatgeldern auf Wahlen zu begrenzen, indem gemeinnützigen Organisationen die direkte Finanzierung von Wahlaktivitäten untersagt wird. Zusätzlich darf der District of Columbia keine privaten Spenden für die Wahlverwaltung annehmen. Bürger könnten eine erhöhte Transparenz im Wahlprozess erleben, aber auch potenzielle Änderungen bei der Finanzierung der Wähleraufklärung.
Wichtige Punkte
Gemeinnützige Organisationen (501(c)(3)) dürfen Wahlorganisationen, einschließlich staatlicher Stellen, nicht direkt finanzieren.
Der District of Columbia darf keine privaten Gelder oder Spenden für die Wahlverwaltung, einschließlich Wähleraufklärung und -registrierung, annehmen oder verwenden.
Diese Änderungen treten für gemeinnützige Organisationen nach dem 31. Dezember 2025 und für Wahlen im District of Columbia ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7319
Sponsor: Rep. Tenney, Claudia [R-NY-24]
Startdatum: 2024-02-13