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Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bei der Kandidatur für Ämter

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen, die für ein gewähltes Amt kandidieren möchten. Wahlkampfarbeit und die dafür erhaltene Vergütung haben keinen Einfluss auf ihren Anspruch auf Bundesleistungen. Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen am politischen Leben teilnehmen können, ohne den Verlust finanzieller Unterstützung befürchten zu müssen.
Wichtige Punkte
Wahlkampfarbeit und damit verbundene Einkünfte werden bei der Feststellung der Anspruchsberechtigung für Bundesleistungen für Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt.
Das Gesetz gilt für Kandidaten für Bundes-, Landes- und Kommunalämter, die Leistungen wegen Behinderung nach dem Sozialversicherungsgesetz erhalten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7351
Sponsor: Rep. Dean, Madeleine [D-PA-4]
Startdatum: 2024-02-14