Elterliche Zustimmung bei Geschlechtsidentität und Schulanpassungen von Kindern.
Dieses Gesetz verlangt von Grund- und Mittelschulen, die Bundesmittel erhalten, die Zustimmung der Eltern einzuholen, bevor Geschlechtsmerkmale, Pronomen oder bevorzugte Namen eines minderjährigen Kindes in Schulformularen geändert werden. Es schreibt auch die elterliche Zustimmung für Änderungen bei geschlechtsbasierten Unterkünften wie Umkleideräumen oder Toiletten vor. Ziel ist es, Eltern mehr Kontrolle über Entscheidungen zu geben, die ihre Kinder im schulischen Umfeld betreffen.
Wichtige Punkte
Schulen müssen die Zustimmung der Eltern einholen, bevor Geschlechtsmerkmale, Pronomen oder Namen eines Kindes in Schulformularen geändert werden.
Elterliche Zustimmung ist auch erforderlich, bevor ein Kind geschlechtsbasierte Unterkünfte wie Umkleideräume oder Toiletten wechseln kann.
Diese Regeln gelten für Grund- und Mittelschüler an Schulen, die Bundesmittel erhalten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_736
Sponsor: Rep. Walberg, Tim [R-MI-5]
Startdatum: 2023-02-01