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Gebühren für Interessensbekundungen an Öl- und Gaslandpacht

Dieses Gesetz ändert die Art und Weise, wie Gebühren für die Bekundung von Interesse an der Pacht von Land für die Öl- und Gasexploration und -erschließung erhoben werden. Es führt neue Regeln für die Erhebung dieser Gebühren ein, unabhängig davon, ob Gebote eingehen oder nicht, was die Betriebskosten von Energieunternehmen und möglicherweise die Energiepreise beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Neue Gebühren für die Bekundung von Interesse an Öl- und Gaslandpachten, zahlbar auch wenn keine Gebote eingehen.
Gebühren werden dem ersten Interessenten auferlegt, wenn keine Gebote eingehen, oder dem erfolgreichen Bieter.
Eine Interessensbekundung bleibt mindestens 5 Jahre aktiv, es sei denn, das Land wird zur Pacht angeboten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7375
Sponsor: Rep. Hageman, Harriet M. [R-WY-At Large]
Startdatum: 2024-02-15