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Schutz öffentlicher Ländereien: Verbot des Verkaufs zugänglicher Bundesgebiete

Dieses Gesetz zielt darauf ab, öffentliche Bundesländereien zu schützen, indem es deren Übertragung an nicht-föderale Einheiten verbietet, wenn sie öffentlich zugänglich sind oder an solche Ländereien angrenzen. Dies stellt sicher, dass Bürger weiterhin Zugang zu Parks, Wegen und anderen Erholungsgebieten haben. Es gibt jedoch Ausnahmen für kleinere Parzellen oder Übertragungen im Rahmen spezifischer bestehender Programme.
Wichtige Punkte
Verbot des Verkaufs öffentlich zugänglicher Bundesländereien: Bürger behalten Zugang zu Erholungsgebieten wie Parks und Wegen.
Schutz angrenzender Ländereien: Bundesländereien sind vor der Übertragung geschützt, wenn sie an öffentlich zugängliche Ländereien oder solche im Besitz von staatlichen/lokalen Regierungen grenzen.
Ausnahmen vom Verbot: Kleinere Parzellen (unter 300 Acres oder 5 Acres mit Wasserzugang) und Übertragungen im Rahmen bestehender Bundesprogramme können weiterhin erfolgen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7430
Sponsor: Rep. Zinke, Ryan K. [R-MT-1]
Startdatum: 2024-02-20