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Schutz der Privatsphäre beim Waffenkauf: Verbot spezieller Händlercodes

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Privatsphäre von Bürgern beim Waffenkauf zu schützen, indem es Zahlungskartennetzwerken und anderen Unternehmen verbietet, spezielle Händlerkategorien-Codes (MCCs) für Waffenhändler zuzuweisen. Dies bedeutet, dass Waffenkäufe nicht von Käufen in allgemeinen Warenhäusern oder Sportgeschäften unterschieden werden, was die Verfolgung und Profilierung von Käufern verhindern soll. Bürger erhalten dadurch mehr Anonymität bei ihren waffenbezogenen Transaktionen.
Wichtige Punkte
Verbot spezieller Codes für Waffenhändler: Zahlungsnetzwerke dürfen keine Codes verlangen oder zuweisen, die Waffenhändler von allgemeinen Warenhändlern oder Sportgeschäften unterscheiden.
Erhöhte Kaufprivatsphäre: Waffentransaktionen werden wie andere Käufe behandelt, was die Identifizierung und Verfolgung von Käufern erschwert.
Durchsetzung durch den Generalstaatsanwalt: Der Generalstaatsanwalt wird Beschwerden bearbeiten und Verstöße untersuchen, mit der Befugnis, Mitteilungen zu erlassen und gerichtliche Verfügungen zu beantragen.
Kein privates Klagerecht: Das Gesetz erlaubt Einzelpersonen nicht, wegen Verstößen zu klagen; die Durchsetzung obliegt ausschließlich dem Generalstaatsanwalt.
Vorrang vor Landesgesetzen: Alle staatlichen oder lokalen Gesetze, die Händlerkategorien-Codes für Waffenhändler regeln, werden durch dieses Bundesgesetz außer Kraft gesetzt, um einheitliche Regeln zu gewährleisten.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7450
Sponsor: Rep. Stefanik, Elise M. [R-NY-21]
Startdatum: 2024-02-23