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Keine Mietgebühren mehr für Internetgeräte nach Abzahlung des Wertes

Dieses neue Gesetz soll Verbraucher vor überhöhten Mietgebühren für Internetgeräte wie Router oder Modems schützen. Nach Inkrafttreten dürfen Internetanbieter keine Mietgebühren mehr erheben, wenn der Verbraucher den vollen Kaufpreis des Geräts bereits durch monatliche Mietzahlungen beglichen hat. Dies könnte zu potenziellen Einsparungen für Haushalte und größerer Kostentransparenz führen.
Wichtige Punkte
Internetanbieter dürfen keine Mietgebühren für Geräte (z.B. Router) mehr erheben, sobald der Verbraucher deren Wert abbezahlt hat.
Diese Änderung gilt für neue Verträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden.
Potenzielle Senkung der monatlichen Internetrechnungen für viele Haushalte.
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Status:
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Drucknummer: 118_HR_7461
Sponsor: Rep. Van Drew, Jefferson [R-NJ-2]
Startdatum: 2024-02-26