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Schnellere Offenlegung von Aktientransaktionen für Beamte

Dieses neue Gesetz verkürzt die Fristen für die Meldung von Aktientransaktionen durch Beamte erheblich. Statt der bisherigen 30 oder 45 Tage müssen sie nun innerhalb von 24 oder 72 Stunden melden. Dies soll die Transparenz und das öffentliche Vertrauen in die Handlungen von Regierungsbeamten erhöhen.
Wichtige Punkte
Beamte müssen Aktientransaktionen innerhalb von 24 Stunden nach Benachrichtigung über die Meldepflicht melden.
Die maximale Frist für die Meldung einer Aktientransaktion beträgt nun 72 Stunden nach der Transaktion, statt bisher 45 Tage.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7485
Sponsor: Rep. Burchett, Tim [R-TN-2]
Startdatum: 2024-02-29