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Verbot des Handels mit Wertpapieren von Naturvermögensgesellschaften

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Handel mit Wertpapieren von Unternehmen zu verbieten, die Land für den Schutz, die Wiederherstellung oder die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen verwalten. Dies bedeutet, dass Bürger nicht über traditionelle Börsen in solche Unternehmen investieren können, was die Kapitalverfügbarkeit für Umweltinitiativen beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Verbietet nationalen Wertpapierbörsen den Handel mit Wertpapieren von "Naturvermögensgesellschaften".
Definiert "Naturvermögensgesellschaft" als ein Unternehmen, das Land für ökologische Leistungen und Ökosystemdienstleistungen verwaltet.
Begrenzt Anlagemöglichkeiten in Unternehmen, die sich auf Umweltschutz und -wiederherstellung konzentrieren, über die Börse.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7494
Sponsor: Rep. Green, Mark E. [R-TN-7]
Startdatum: 2024-02-29