Sicherung des Zugangs zu 340B-Rabattarzneimitteln und Schutz von Vertragsapotheken.
Dieses Gesetz soll verhindern, dass Arzneimittelhersteller den Zugang von Krankenhäusern und Kliniken zum 340B-Arzneimittelrabattprogramm einschränken, insbesondere bei der Nutzung von Vertragsapotheken. Dadurch wird sichergestellt, dass Gesundheitsdienstleister weiterhin Medikamente zu niedrigeren Preisen kaufen können und die Einsparungen zur Erweiterung der Patientendienste nutzen können. Das Gesetz führt auch hohe tägliche Geldstrafen für Hersteller ein, die den Zugang zu diesen Rabatten vorsätzlich behindern.
Wichtige Punkte
Arzneimittelhersteller müssen 340B-Rabatte anbieten, unabhängig davon, wo oder wie das Medikament abgegeben wird, einschließlich über Vertragsapotheken.
Herstellern ist es untersagt, Bedingungen aufzuerlegen, die die Fähigkeit von Gesundheitseinrichtungen, rabattierte Medikamente zu kaufen und zu vertreiben, einschränken.
Es werden neue zivilrechtliche Geldstrafen von bis zu 2 Millionen Dollar pro Tag für Hersteller eingeführt, die wissentlich gegen die 340B-Zugangsregeln verstoßen.
Die Regelung sichert den Zugang zu lebenswichtigen, oft teuren Spezialmedikamenten, die häufig nur über Vertragsapotheken erhältlich sind.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7635
Sponsor: Rep. Matsui, Doris O. [D-CA-7]
Startdatum: 2024-03-12