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Rechte von Bundesbediensteten: Berufungen bei Ungeeignetheit für sensible Positionen

Dieses Gesetz soll Bundesbediensteten in „sensiblen Positionen“ das Recht auf Berufung gegen Entscheidungen über ihre Ungeeignetheit geben. Das bedeutet, wenn jemand als ungeeignet für eine solche Rolle eingestuft wird, kann er Berufung einlegen und sein Fall wird geprüft, sofern die Position keinen Zugang zu geheimen Informationen erfordert. Diese Änderungen sollen die Fairness in den Einstellungs- und Beibehaltungsprozessen im Bundesdienst verbessern.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete in sensiblen Positionen erhalten das Recht, gegen Ungeeignetheitsentscheidungen Berufung einzulegen.
Berufungen sind zulässig, wenn die Position keine Sicherheitsfreigabe oder Zugang zu geheimen Informationen erfordert.
Die Änderungen gelten für alle Berufungen, die am oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anhängig sind oder begonnen wurden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7726
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2024-03-19