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Pilotprogramm: Rechtsschutz für die Sanierung verlassener Bergwerke.

Dieses Gesetz richtet ein 7-jähriges Pilotprogramm ein, das es nicht haftbaren Parteien, den sogenannten 'Barmherzigen Samaritern', ermöglicht, Umweltverschmutzungen an stillgelegten Bergwerksstandorten zu beseitigen, ohne rechtliche Haftung für historische Umweltschäden zu übernehmen. Ziel ist es, freiwillige Sanierungsbemühungen zu fördern, indem rechtliche Hürden beseitigt werden. Dies soll die Wasserqualität verbessern und Gesundheitsrisiken in betroffenen Gemeinden reduzieren.
Wichtige Punkte
Haftungsschutz: Personen und Gruppen, die nicht für die Verschmutzung verantwortlich sind, erhalten Rechtsschutz vor Strafen und Haftung gemäß den Gesetzen zum Schutz der Gewässer und Superfund, wenn sie genehmigte Sanierungsarbeiten durchführen.
Umweltverbesserung: Die Projekte müssen messbare Fortschritte bei der Erreichung der Wasserqualitätsstandards und der Verbesserung der Umweltbedingungen im Vergleich zum Ausgangszustand nachweisen.
Begrenzter Umfang: Das Programm ist auf 15 Pilotprojekte über 7 Jahre beschränkt und gilt nur für Bergwerke, bei denen kein verantwortlicher und zahlungsfähiger Eigentümer oder Betreiber identifiziert werden kann.
Finanzierung der Sanierung: Genehmigungen können die Wiederaufbereitung von gewonnenen Bergbaumaterialien auf Bundesland erlauben, sofern die Erlöse zur Deckung der Sanierungskosten verwendet und in spezielle Fonds eingezahlt werden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7779
Sponsor: Rep. Maloy, Celeste [R-UT-2]
Startdatum: 2024-03-21