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Gleiche Gehaltserhöhungen für Bundesangestellte mit ortsüblichen Löhnen.

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Bundesangestellte, deren Gehalt durch lokale Lohnumfragen (ortsübliche Löhne) bestimmt wird, die gleiche prozentuale Grundgehaltserhöhung erhalten wie andere Bundesangestellte im selben geografischen Gebiet. Dies gewährleistet eine faire Anpassung der Vergütung, indem ihre Gehaltserhöhungen an die allgemeinen Bundesgehaltsanpassungen, einschließlich der ortsbezogenen Zahlungen, gekoppelt werden. Die Änderungen treten nach dem 31. Dezember 2024 in Kraft.
Wichtige Punkte
Lohngleichheit: Bundesangestellte mit ortsüblichen Löhnen müssen eine prozentuale Gehaltserhöhung erhalten, die nicht geringer ist als die der anderen Bundesangestellten in derselben Region.
Finanzielle Konsequenzen: Diese Regelung garantiert, dass die Gehaltsanpassungen dieser Gruppe die allgemeinen Anpassungen der Bundesgehälter widerspiegeln.
Inkrafttreten: Die neuen Regeln für Gehaltsanpassungen gelten für Dienste, die am oder nach dem ersten Zahlungszeitraum nach dem 31. Dezember 2024 erbracht werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7819
Sponsor: Rep. Cartwright, Matt [D-PA-8]
Startdatum: 2024-03-26