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Benachrichtigung von Schulen und Jugendämtern über die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger

Dieses neue Gesetz verlangt, dass Schulen und Jugendämter über die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger in ihrem Zuständigkeitsbereich informiert werden. Ziel ist es, die Kontinuität der Bildung und das Wohlergehen dieser Kinder zu gewährleisten, was sich auf die lokalen Bildungs- und Sozialressourcen auswirken kann.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen lokale Schulen und Jugendämter innerhalb von 96 Stunden nach der Unterbringung eines unbegleiteten Minderjährigen benachrichtigen.
Die Benachrichtigung enthält die Wohnadresse des Sponsors, um das Wohlergehen und die Bildung des Kindes besser überwachen zu können.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7854
Sponsor: Rep. Griffith, H. Morgan [R-VA-9]
Startdatum: 2024-04-02