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Anerkennung des staatlichen Feuerwehrdienstes für Bundesleistungen

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Feuerwehrleute, die für einen Bundesstaat gearbeitet und später als Bundesangestellte eingestuft wurden, ihre frühere staatliche Dienstzeit für die Bundesleistungen zur Arbeitnehmerentschädigung angerechnet bekommen. Das bedeutet, dass ihre Dienstjahre im Brandschutz, ob staatlich oder bundesweit, bei der Festlegung der Anspruchsberechtigung für Entschädigungen berücksichtigt werden. Dies verhindert, dass Feuerwehrleute Dienstzeiten verlieren, was sich auf ihre Leistungen und finanzielle Sicherheit auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Staatlicher Feuerwehrdienst wird bei der Berechnung der Bundesleistungen zur Arbeitnehmerentschädigung für umklassifizierte Bundesangestellte berücksichtigt.
Dies gilt für Feuerwehrleute, Sanitäter, Rettungssanitäter und andere Notfallhelfer, die von staatlichen zu bundesstaatlichen Rollen wechseln.
Ziel ist es, Fairness und volle Anerkennung der beruflichen Erfahrung von Feuerwehrleuten zu gewährleisten, was sich auf ihre Entschädigungsansprüche auswirken kann.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7878
Sponsor: Rep. Pappas, Chris [D-NH-1]
Startdatum: 2024-04-05