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Erweiterter Familienurlaub: Pflege von Angehörigen und elterliches Engagement

Dieses Gesetz erweitert das Recht auf Familienurlaub, sodass Arbeitnehmer sich um eine größere Anzahl von Angehörigen kümmern können, darunter Lebenspartner, Schwiegereltern, erwachsene Kinder und andere Personen mit engen familiären Bindungen. Es führt auch eine neue Art von Urlaub für Bildungsaktivitäten von Kindern und Enkelkindern sowie für routinemäßige medizinische Familienpflege ein, was den Bürgern mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bietet.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Definition von Familie für den Urlaubsanspruch: umfasst Lebenspartner, Schwiegereltern, erwachsene Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und jede andere Person mit einer engen familiären Bindung, unabhängig von biologischer oder rechtlicher Beziehung.
Einführung eines neuen Urlaubs für elterliches Engagement und Familienwohl: bis zu 24 Stunden jährlich (maximal 4 Stunden in einem Zeitraum von 30 Tagen) für die Teilnahme an Schul- oder außerschulischen Aktivitäten von Kindern und Enkelkindern, routinemäßige Arzt- und Zahnarzttermine für sich selbst oder Angehörige sowie die Pflege älterer Personen.
Möglichkeit der Anrechnung von bezahltem Urlaub: Arbeitnehmer können angesammelten bezahlten Urlaubs-, Personal- oder Familienurlaub für den neuen Urlaub sowie Krankheitsurlaub für medizinische Versorgung anrechnen, ohne zusätzliche Einschränkungen durch den Arbeitgeber.
Gilt sowohl für private als auch für Bundesangestellte und gewährleistet ihnen ähnliche Rechte auf erweiterten Urlaub.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_789
Sponsor: Rep. Hayes, Jahana [D-CT-5]
Startdatum: 2023-02-02