Schutz der Steuerzahler vor Kosten der Kohleminenrekultivierung
Dieses Gesetz soll Bürger davor schützen, die Kosten für die Rekultivierung von Kohlebergbaugebieten tragen zu müssen, wenn Bergbauunternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Es führt neue Regeln für finanzielle Sicherheiten ein, die Unternehmen bereitstellen müssen, um zukünftige Sanierungs- und Umweltsanierungskosten zu decken. Dadurch wird sichergestellt, dass im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens nicht die Steuerzahler für die Rekultivierung aufkommen müssen.
Wichtige Punkte
Ende der „Selbstbürgschaft“: Bergbauunternehmen dürfen Rekultivierungskosten nicht mehr selbst garantieren; sie müssen andere Formen der Sicherheit, wie Bürgschaften oder Sicherheiten, bereitstellen.
Erhöhte Finanzsicherheit: Es werden neue, strengere Regeln für die Arten und Werte von Sicherheiten eingeführt, um das Risiko zu minimieren, dass Bund oder Länder die Rekultivierungskosten tragen müssen.
Einschränkungen bei Sicherheiten: Immobilien wie Kohleminen, Land über Kohleminen oder Bergbauausrüstung, die an Wert verliert, dürfen nicht als Sicherheit verwendet werden.
Regelmäßige Neubewertung von Sicherheiten: Der Wert von nicht-liquiden Sicherheiten wird alle drei Jahre regelmäßig neu bewertet, um sicherzustellen, dass sie ausreichend sind.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7940
Sponsor: Rep. Cartwright, Matt [D-PA-8]
Startdatum: 2024-04-11