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Schutz von Wassersystemen vor PFAS-Haftung

Dieses Gesetz schützt öffentliche und private Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsanlagen vor Kosten und Schäden im Zusammenhang mit PFAS-Stoffen im Wasser. Dies bedeutet, dass Bürger sich auf stabile Wasserversorgung und potenziell niedrigere Servicekosten verlassen können, da diese Einrichtungen nicht haftbar gemacht werden, solange sie gesetzeskonform handeln. Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten sind Ausnahmen.
Wichtige Punkte
Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsanlagen sind von der finanziellen Haftung für PFAS befreit, wenn sie gesetzeskonform arbeiten.
Der Schutz gilt auch für Gemeinden, Großwasserversorger und Auftragnehmer im Wassermanagement.
Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten, das zur Freisetzung von PFAS führt, sind von diesem Schutz ausgenommen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7944
Sponsor: Rep. Curtis, John R. [R-UT-3]
Startdatum: 2024-04-11