Definition von Antisemitismus zur Durchsetzung von Bürgerrechten
Dieses Gesetz führt eine einheitliche Definition von Antisemitismus, basierend auf dem Standard der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), für die Anwendung in bundesstaatlichen Zivil- und Strafsachen ein. Ziel ist es, Diskriminierung und Hass gegen jüdische Personen zu bekämpfen, indem Gerichten und Regierungsbehörden konsistente Instrumente zur Verfügung gestellt werden. Bürger können eine einheitlichere Behandlung gemeldeter antisemitischer Vorfälle erwarten.
Wichtige Punkte
Führt eine einheitliche Definition von Antisemitismus für bundesstaatliche Zivil- und Strafverfahren ein, um die Verfolgung von Hassverbrechen zu verbessern.
Bundesbehörden müssen diese Definition in ihre Antidiskriminierungsschulungen und Bildungsmaterialien aufnehmen.
Bundesgerichte sind verpflichtet, diese Definition in die Anweisungen an die Jury in Fällen von Antisemitismus aufzunehmen.
Das Gesetz erweitert weder die Befugnisse der Bundesbehörden noch verletzt es die durch den Ersten Zusatzartikel geschützten Rechte.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7945
Sponsor: Rep. D'Esposito, Anthony [R-NY-4]
Startdatum: 2024-04-11