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Strengere Strafen für Wahlbetrug und Überprüfung der Wählerstaatsbürgerschaft

Dieses Gesetz führt deutlich härtere Gefängnisstrafen und Geldstrafen für die wissentliche Übermittlung betrügerischer Stimmzettel über Einwurfboxen oder per Post ein. Es verpflichtet Gerichte auch, Wahlbeamte über Personen zu informieren, die wegen Nichtstaatsbürgerschaft vom Geschworenenpflicht befreit wurden, um die Wählerlisten zu aktualisieren. Bürger erhalten zudem ein neues System zur Meldung mutmaßlicher Wahlbetrugsfälle.
Wichtige Punkte
Erhöhte Strafen: Die wissentliche Übermittlung eines betrügerischen Stimmzettels kann zu bis zu 20 Jahren Gefängnis führen, plus ein zusätzliches Jahr für jeden solchen Stimmzettel.
System zur Meldung von Betrug: Der Generalstaatsanwalt wird eine Hotline und ein Online-Portal zur Meldung von Vorfällen der Übermittlung betrügerischer Stimmzettel einrichten.
Staatsbürgerschaftsüberprüfung: Gerichte werden Wahlbeamte über Personen informieren, die wegen Nichtstaatsbürgerschaft vom Geschworenenpflicht befreit wurden, um nicht wahlberechtigte Personen von den Listen zu entfernen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_7960
Sponsor: Rep. Meuser, Daniel [R-PA-9]
Startdatum: 2024-04-11