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Erhöhte Bundesmittel für Wasserinfrastruktur in Dürre- und benachteiligten Gebieten

Dieses Gesetz erhöht die finanzielle Unterstützung des Bundes für bestimmte Wasserinfrastrukturprojekte. Projekte in Bundesstaaten und Landkreisen, die von schwerer Dürre betroffen sind, sowie solche, die historisch benachteiligten Gemeinden dienen, können nun eine Finanzierung von bis zu 90 % der Projektkosten erhalten.
Wichtige Punkte
Die Bundesfinanzierung für Wasserprojekte kann in von schwerer Dürre betroffenen Bundesstaaten (D2 oder höher) oder Landkreisen mit Dürrenotstand bis zu 90 % der Kosten decken.
Eine Finanzierung von bis zu 90 % ist für Wasserinfrastrukturprojekte zulässig, die benachteiligten oder finanziell notleidenden Gemeinden dienen.
Projekte in Dürregebieten, die gleichzeitig benachteiligten Gemeinden dienen, werden bei der Finanzierung priorisiert.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8030
Sponsor: Rep. Peters, Scott H. [D-CA-50]
Startdatum: 2024-04-16