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Postschutz: Schließungsverbot von Sortierzentren bei schlechter Zustellung.

Dieser Gesetzentwurf soll lokale Postbearbeitungszentren vor Schließung oder Zusammenlegung schützen, wenn die Zustellqualität in der Region unzureichend ist. Für Bürger bedeutet dies, dass Gebiete mit bereits langsamer Postzustellung ihre lokalen Sortieranlagen behalten, um eine weitere Verschlechterung des Dienstes zu verhindern. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Postinfrastruktur in leistungsschwachen Regionen zu stabilisieren.
Wichtige Punkte
Der USPS darf Verarbeitungszentren in Regionen, die Mindeststandards für die pünktliche Zustellung nicht erfüllen, nicht schließen oder verlagern.
Diese Standards erfordern die pünktliche Zustellung von mindestens 93 % der Zweitagespost und 90,3 % der Drei- bis Fünftagespost.
Ziel ist es, die Stabilität der Postdienste zu gewährleisten und zusätzliche Verzögerungen in Gebieten mit bereits schlechter Zustellqualität zu verhindern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8040
Sponsor: Rep. Budzinski, Nikki [D-IL-13]
Startdatum: 2024-04-17