arrow_back Zurück zur App

Schließung von Insolvenzlücken bei Kindesmissbrauchsfällen.

Dieses Gesetz ändert die Insolvenzvorschriften, um zu verhindern, dass Organisationen und Einzelpersonen, denen sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen wird, das Insolvenzverfahren nutzen, um Vermögenswerte zu schützen oder der Verantwortung zu entgehen. Es schreibt vor, dass Opfererklärungen vor dem Insolvenzgericht angehört werden müssen, und hebt die staatlichen Verjährungsfristen für Missbrauchsfälle im Insolvenzverfahren auf. Ziel ist es, die Transparenz und die finanzielle Unterstützung für Überlebende zu verbessern.
Wichtige Punkte
Ansprüche von Überlebenden von Kindesmissbrauch in Insolvenzfällen unterliegen nicht mehr den staatlichen Verjährungsfristen.
Insolvenzgerichte müssen Konferenzen abhalten, um Opfererklärungen (schriftlich oder mündlich) über die Auswirkungen des Missbrauchs anzuhören.
Bei gemeinnützigen Organisationen (z. B. Kirchen), denen Missbrauch vorgeworfen wird, muss das Gericht einen unabhängigen forensischen Buchhalter zur Überprüfung der Vermögenswerte einsetzen.
Die Möglichkeit, Beweismittel für mutmaßliche Kindesmissbrauchsverbrechen in Insolvenzverfahren unter Verschluss zu halten, wird stark eingeschränkt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8077
Sponsor: Rep. Ross, Deborah K. [D-NC-2]
Startdatum: 2024-04-18