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Verlängerung des Entschädigungsprogramms für Strahlenopfer (RECA) um zwei Jahre.

Dieses Gesetz verlängert das RECA-Programm, das finanzielle Entschädigungen für Personen bereitstellt, die durch Strahlenbelastung aus Atomtests oder Uranabbau geschädigt wurden. Der Entschädigungsfonds bleibt nun für weitere zwei Jahre ab Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes aktiv. Betroffene Bürger erhalten dadurch mehr Zeit für die Einreichung von Anträgen.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Laufzeit des RECA-Entschädigungsfonds um zwei Jahre ab dem Datum des Inkrafttretens des neuen Gesetzes.
Betroffene Bürger erhalten zusätzliche Zeit, um Ansprüche auf finanzielle Entschädigung wegen Strahlenbelastung geltend zu machen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8097
Sponsor: Rep. Maloy, Celeste [R-UT-2]
Startdatum: 2024-04-19