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Beschränkung des Abrisses von Bundesdämmen basierend auf Landnutzung für Ersatzenergie.

Dieses Gesetz führt neue Regeln für die Stilllegung von Dämmen unter Bundesverwaltung ein. Es verbietet den Abriss eines Damms, wenn die geplante Ersatzenergiequelle (z. B. Solaranlagen) mindestens 5 % mehr Fläche beanspruchen würde als der Damm selbst. Ziel ist es, sicherzustellen, dass bei der Umstellung von Energiequellen die Minimierung der zusätzlichen Landnutzung im Vordergrund steht, was große Projekte für erneuerbare Energien beeinflusst.
Wichtige Punkte
Bundesdämme dürfen nicht abgerissen werden, wenn die Ersatzenergiequelle 5 % oder mehr zusätzliche Fläche im Vergleich zur aktuellen Dammfläche benötigt.
Vor jeder Entscheidung über den Abriss eines Damms ist eine obligatorische Studie über die aktuell belegte Fläche erforderlich.
Die Regelung soll die Ausweitung der Landnutzung für neue Energieprojekte, die Wasserkraft ersetzen, begrenzen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8159
Sponsor: Rep. Newhouse, Dan [R-WA-4]
Startdatum: 2024-04-29